CDU Rhein-Mosel kritisiert die Landesregierung

CDU Rhein-Mosel kritisiert die Landesregierung für Taschenspielertricks und
Steuererhöhungen im Zusammenhang mit dem kommunalen Finanzausgleich

Zwei Urteile des Verfassungsgerichtshofes hat es gebraucht, um klarzustellen: Die
Landesregierung hat über viele Jahre, wenn es um die Finanzierung der Kommunen
ging, die Verfassung gebrochen. Jetzt liegt ein Gesetzentwurf vor, der endlich
verfassungskonforme Zustände in Rheinland-Pfalz schaffen soll.
Der vorgelegte Entwurf der Ampelregierung enttäuscht jedoch. Auch, wenn auf den
ersten Blick 275 Millionen Euro zusätzlich bei den Kommunen anzukommen
scheinen, ist der Gesetzentwurf nichts anderes als ein Taschenspielertrick:
• 224 Millionen Euro, stammen aus Abrechnungsguthaben der Kommunen der
Vorjahre und
• 170 Millionen Euro, stammen aus zusätzlichen Mittel der Finanzausgleichsumlage
von finanzstarken Kommunen.
Eine Umschichtung der kommunalen Einnahmen von finanzstarken Kommunen hin
zu finanzschwachen Kommunen ist ein bekannter Mechanismus, als kommunaler
Finanzausgleich bekannt. Dieser wird nun weiter ausgedehnt und weitere 170
Millionen Euro werden von solventen Kommunen, die in der Vergangenheit wenige
Schulden gesammelt haben, an schwache Kommunen abgegeben. Eine
Aufstockung der finanziellen Mittel durch die Landesregierung vermisst man hier
schmerzlich.
Demgegenüber sollen die Nivellierungssätze u. a. für die Grundsteuer angehoben
werden. Die Konsequenz dieser Anhebung wird u. a. auf die ehrenamtlichen
Ortsgemeinderäte abgewälzt. Am Ende werden diese gezwungen, die hieraus
resultierenden Hebesätze für die Grundsteuer anzuheben.
„Somit zwingt die Landesregierung die vor Ort aktiven ehrenamtlichen
Kommunalpolitiker Steuererhöhungen durchzusetzen, weil sie selbst nicht bereit ist
die Kommunen so finanziell auszustatten, wie es nötig wäre“, so Jens Firmenich,
Vorsitzender der CDU Rhein-Mosel.
Setzt eine Ortsgemeinde diese Steuererhöhung nicht um und weist einen nicht
ausgeglichenen Haushalt aus, wird voraussichtlich die Genehmigung durch die
Kommunalaufsicht verwehrt und die Kommune wird handlungsunfähig. Für den
Bereich der Verbandsgemeinde Rhein-mosel bedeutet die Veränderung der
Finanzierung ein Defizit von voraussichtlich 1,7 Millionen Euro.
Vor dem Hintergrund, dass es bereits 2019 kaum ausreichend Kandidatinnen und
Kandidaten für die Ämter Ortsbürgermeister oder Gemeinderäte gab und die
kommunalen Aufgaben immer komplexer und umfangreicher werden, wird die Art
und Weise im Umgang mit ehrenamtlich Aktiven kaum zur Steigerung derer
Attraktivität beitragen.

Für die Bürger bedeutet diese Änderung eine simple Steuererhöhung, die zu keinem
schlechteren Zeitpunkt kommen kann. Hohe Energiekosten, unsichere Arbeitsplätze
und eine hohe Inflation verlangen von den Bürgerinnen und Bürger bereits genug ab.
„Aus Sicht der CDU sollte das Land, das von steigenden Steuereinnahmen profitiert,
weder die Kommunen noch die Bürger belasten. Leider ist genau das Gegenteil der
Fall“, so Firmenich abschließend.